Die völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen für und gegen nationales Climate Engineering

Projektdetails

Beschreibung

Die völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen für und gegen nationales Climate Engineering
AkronymClimate Engineering
StatusAbgeschlossen
Tatsächlicher Beginn/ -es Ende1/11/2330/04/24

UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung

2015 einigten sich UN-Mitgliedstaaten auf 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zur Beendigung der Armut, zum Schutz des Planeten und zur Förderung des allgemeinen Wohlstands. Die Arbeit dieses Projekts leistet einen Beitrag zu folgendem(n) SDG(s):

  • SDG 13 – Klimaschutzmaßnahmen

Schlagwörter

  • Climate Engineering
  • Völkerrecht
  • Europarecht