Abstract
Dass die Auseinandersetzung mit Tanz als Medium gesellschaftlicher Kommunikation und Interaktion in unterschiedlichen sozialen Kontexten wie als pädagogisches Werkzeug in Tauberts Rechtschaffenem Tanzmeister breiten Raum einnimmt, hat nicht zuletzt mit der Person und Sozialisierung des Autors zu tun: In seinem professionellem Wirkungsbereich als Exerzitien- und Tanzmeister in zumeist bürgerlichem Umfeld entwickelte Taubert pädagogische Konzepte, die, dem Zeitgeist entsprechend, dem Ideal einer „vernünftigen“ bzw. „manierlichen conduite“ verpflichtet waren und über das Medium Tanz bzw. auf der Basis entsprechender tänzerischer Schulung die Ausbildung gehobener gesellschaftlicher Umgangsformen priorisierten, um „bey der honetten Welt für gescheide [zu] passiren“ (Taubert 1717: 1115).
Innerhalb dieses thematischen Feldes behandelt der Aufsatz eine Form geselligen Miteinanders befassen, der Taubert ein eigenes Kapitel seiner Veröffentlichung widmet: der sogenannten „Assemblée“, in seiner Definition ein „Convent und Zusammenkunft von mancherley honnetten Leuten […], welche in Ehren mit einander conversiren, essen, trincken, discutiren, spielen, musiciren, und auch gemeiniglich zum Beschluß tantzen.“ (Taubert 1717: 1107). Ausgehend von einer Begriffsbestimmung des Terminus und dessen Differenzierungen sowohl in Tauberts eigener Theorie als auch im Vergleich mit anderen zeitgenössischen (Tanz-)Autoren (wie u. a. Behr und Bonin) wird dabei insbesondere die Rolle des Tanzes bzw. Tanzens bei diesen Zusammenkünften selbst sowie als vorbereitendes Exerzitium in doppelter erzieherischer Funktion (als Schulung körperlicher Fertigkeiten wie des sittlichen Verhaltens) im Hinblick auf die angestrebte „vernünftige conduite“ untersucht.
Innerhalb dieses thematischen Feldes behandelt der Aufsatz eine Form geselligen Miteinanders befassen, der Taubert ein eigenes Kapitel seiner Veröffentlichung widmet: der sogenannten „Assemblée“, in seiner Definition ein „Convent und Zusammenkunft von mancherley honnetten Leuten […], welche in Ehren mit einander conversiren, essen, trincken, discutiren, spielen, musiciren, und auch gemeiniglich zum Beschluß tantzen.“ (Taubert 1717: 1107). Ausgehend von einer Begriffsbestimmung des Terminus und dessen Differenzierungen sowohl in Tauberts eigener Theorie als auch im Vergleich mit anderen zeitgenössischen (Tanz-)Autoren (wie u. a. Behr und Bonin) wird dabei insbesondere die Rolle des Tanzes bzw. Tanzens bei diesen Zusammenkünften selbst sowie als vorbereitendes Exerzitium in doppelter erzieherischer Funktion (als Schulung körperlicher Fertigkeiten wie des sittlichen Verhaltens) im Hinblick auf die angestrebte „vernünftige conduite“ untersucht.
Originalsprache | Deutsch |
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Titel | Tauberts "Rechtschaffener Tantzmeister" (Leipzig 1717) |
Untertitel | Kontexte - Lektüren - Praktiken |
Redakteure/-innen | Hanna Walsdorf, Marie-Thérèse Mourey, Tilden Russell |
Erscheinungsort | Berlin |
Herausgeber (Verlag) | Frank & Timme |
Seiten | 357-377 |
Seitenumfang | 20 |
ISBN (Print) | 978-3-7329-0428-0 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2019 |
Veranstaltung | Gottfried Tauberts 'Rechtschaffener Tantzmeister' (Leipzig 1717): Kontexte - Lektüren - Praktiken - Leipzig, Deutschland Dauer: 20 Okt. 2017 → 23 Okt. 2017 |
Konferenz
Konferenz | Gottfried Tauberts 'Rechtschaffener Tantzmeister' (Leipzig 1717): Kontexte - Lektüren - Praktiken |
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Land/Gebiet | Deutschland |
Ort | Leipzig |
Zeitraum | 20/10/17 → 23/10/17 |
Schlagwörter
- Taubert, Gottfried
- Tanztraktat
- Gesellschaftstanz
- 18. Jahrhundert
Systematik der Wissenschaftszweige 2012
- 604 Kunstwissenschaften